SCIP-Meldung
Mit der Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie müssen Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen ab dem 5. Januar 2021 auch an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt werden. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, über die derzeit gemäß REACH-Verordnung Informationen in der Lieferkette weitergegeben werden müssen.
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